Sonntag, 13. Januar 2008

Der erste Planentwurf

Die Frage (schon wieder eine) ist: Architekt oder Baumeister. Baumeister ist es bei uns geworden. Nicht daß wir uns den Plan des Architekten nicht leisten könnten, aber die Umsetzung dessen... Dann glaube ich, ein Architekt meint, weil er für die Planung mehr verlangt, muß er irgendetwas "ausgefallenes-individuelles-witziges-herausragendes" miteinplanen, seine spezielle kreative Leistung eben. Wenn dann der Kunde dieses Erguß aber nicht zu schätzen weiß oder es einfach nicht haben mag: zu teuer. Dann ist der Architekt vielleicht beleidigt. Ein Baumeister dagegen ist mehr Praktiker, und mit dem läßt sich auch reden. (Aber wie alles in diesem Blog: meine Meinung)
Jedenfalls haben wir, wie warhscheinlich jeder, selbst auch ein bißchen Plan gezeichnet, diesen Entwurf aber bald in die Schublade gelegt. Stattdessen haben wir unsere Wünsche und Vorstellungen auf 4 Seiten Papier in Textform gebracht. Damit haben wir unseren Planer dann alleine gelassen.
Der Entwurf, bereits fesch in 1:100 ausgefertigt, hat mal nicht schlecht ausgesehen. Aber die Gesamtgröße von 260m2 hat uns dann nachher doch einen gehörigen Schrecken eingejagt. Denn der Planer hat, einmal abgesehen von einer großzügigen Diele und nicht bescheidenen Räumen, nichts anderes gemacht, was wir angeschafft haben. Also haben wir die folgende Idee ad acta gelegt:

Die ursprüngliche geplante Einliegerwohnung

In einer einschlägigen Zeitschrift haben wir was gesehen, was sich "Einliegerwohnung" nennt. Das ist eine separate Wohneinheit (eigener Eingang etc.) im Verbund mit dem eigentlichen Haus, früher als "Ausnahm´" bezeichnet. Da können dann entweder mal alte Kracher hausen, oder selbständige Jugendliche. Da wir aber beides nicht parat haben, stellt sich die Frage, ob man so etwas, doch aufwendiges, "auf Verdacht" errichten soll. Wir sind zu einem "Nein" gekommen.

Stattdessen genüngt ein Gästezimmer, und die Gesamtfläche soll doch etwas bescheidener sein, 200-220m2 sind eh noch immer nicht wenig.

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